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Gebiet mit dem Flurnamen Fuchsenhöhle ( Fuchsenhalde )

 

Folgende Dörfer sind Märker in der Fuchsenhöhle: Katzenelnbogen, Allendorf, Ebertshausen, die beiden Klingelbach diesseits des Baches, Schönborn, Schauferts, der Hof zu Habenscheid, Heuchelheim, Holzheim, Flacht, Nieder- und Oberneisen, Lorheim, Hahnstätten und Hohlenfels.

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Fuchsenhöhle

Fuchsenhöhle

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Die Geschichte der Grafschaft nach Jahreszahlen von K.E.Demandt

 

 

Satellitenkarte

Der Märkerding, ein Weinfest mit Rechtsprechung des Grafen oder seines Stellvertreters.

Es gibt sogar ein Märkerbuch, in dem Orte, Rechte, Pflichten und Rangfolge der Märker genau beschrieben werden.

Der Flurname des Waldstücks mit der Bezeichnung Fuchsenhöhle auf der Anhöhe zwischen Schönborn und Hahnstätten

 

1383 und 1410 wird von dem Genuß von Wein beim Märkerding berichtet. Am 27. Juli des Jahres 1383 hieß es auf dem Märkerding im Walde Fuchsenhöhle "an der keys" (Kies): "Zum Märkerding sollen die Grafen 1000l Wein heranschaffen; dann sollen die geschworenen Förster ihre Rügen vorbringen, die Gerügten von den gräflichen Amtsleuten gepfändet und davon der Wein bezahlt werden. Reicht das nicht aus, sollen die diesseitigen und jenseitigen Märker den Wein gemeinsam bezahlen. Die Grafen sollen antrinken und dann die Märker folgen, wird dabei das Gedränge zu groß, dass man nicht zum Zapfen kommen kann, dann soll man dem Fass den Boden ausschlagen, den Wein in eine Bütte laufen lassen, Schüsseln dazu geben und jedermann auf diese Weise trinken lassen. Sind die Grafen nicht anwesend, treten ihre Amtleute in ihre Rechte."

Die Schüsseln wurden später zu den heute verwendeten Tassen. (2 cm hoch, 10 cm Durchmesser). (nach Ottraud Rozumek-Fechtig)

1444 Märkerding in der Fuchsenhöhle auf dem Platz vor dem Kloster Bärbach

1457

Kuno von Reifenberg wird Graf Philipps von Katzenelnbogen-Diez Amtmann in seiner Grafschaft Diez. Kuno soll auch auf die Fuchsenhöhle sehen und darüber wachen, dass sie nicht ungebührlich geschädigt wird. Der Graf wird ihm alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd geben, solange er Amtmann der Grafschaft ist.

 

 

1383 Juli 27, August 10

Am 27. Juli desJahres 1383 hielt in Gegenwart des unten genannten Notars Graf Eberhard v. Katzenelnbogen im Walde Fuchsenhöhle auf der Stätte an der keys ein Märkerding in seinem und im Namen der Grafen von Katzenelnbogen insgesamt, um zu hören, was die Märker darin für Rechte hätten und wer die Märker seien. Die Märker wiesen : Wenn die Grafen ein Märkerding halten wollen, müssen sie es 14 tage vorher in allen Dörfern, die Kirchen haben, von der Kanzel ansagen lassen. Das Ding will von den Grafen v. Katzenelnbogen und den Märkern gehegt werden. Das alles ist durch Graf Eberhard geschehen.

Folgende Dörfer sind Märker in der Fuchsenhöhle: Katzenelnbogen, Allendorf, Ebertshausen, die beiden Klingelbach diesseits des Baches, Schönborn, Schauferts, der Hof zu habenscheid, der Herrn Ludwig gehörte, der einen geschworenen Förster halten muß, Heuchelheim, Holzheim, Flacht, Nieder- und Oberneisen, Lorheim, Hahnstätten und Hohlenfels.

Zum Märkerding sollen die Grafen ein Fuder Wein heranschaffen; dann sollen die geschworenen Förster ihre Rügen vorbrigen, die Gerügten von den gräflichen Amtleuten gepfändet und davon der Wein bezahlt werden. Reicht das nicht aus, sollen die diesseitigen und jenseitigen <Märker den Wein gemaeinsam bezahlen, Die Grafen von Katzenelnbogen sollen antrinken und dann die Märker folgen. Sind die Grafen nicht persönlich anwesend, treten ihre Amtleute in ihre Rechte.

Am 10. August des gleichen Jahres hielt Grf Eberhard erneut ein Märkerding ab und fragte, was der Märker zu büßen habe, der von dem Märkerding gehört habe, aber nicht teilnehme. Die Märker wiesen: Wer sich so verhält, büßt mit 10 Pf. Die Beantwortung der Frage, wasd der zu büßen habe, der zu dem Märkerding ginge, ohne dazu zu gehören, stellten sie für das nächste Märkerding zurück.

Die Märker wiesen ferner, dass der Wildfang den Grafen von Katzenelnbogen gehöre, ebenso alle Bußen und dass sie über Hals und Haupt zu richten haben innerhalb des Waldes Fuchsenhöhle und außerhalb so weit, wie der Amtmann, der auf seinem Hengst neben dem Roß des Grafen im äußeren Buschwerk des Waldes hält, mit einer Axt ins Feld werden kann.

Zugegen waren: Konrad der Schwarze von Schöneck, Kraft von Allendorf, Philipp von Geroldstein, Gieselbrecht von Schönborn, Boemund von Hohenstein, Siegfried von Schaumburg, Kraft von Allendorf, Heinrich von Ahlbach, Amtmann zu Hohenstein, Gieselbrecht von Schönborn, Henne von Katzenelnbogen, Markolf kesselhut d. Ältere, Henne Breder, Johann von Lohrheim, Markwart von Neisen, Siegfried Barfuß, Markolf Kesselhut der jünger, Greifenklau von Volrads, Heinrich Schmidtburg, Henne von Lorch, der scheele Heinrich von Mühlen, Henne Gauwer von Waldeck, Fritz von Kamp, Heinrich Löhner, Friedrich von den Erlen, Richwein von den Erlen, Markolf von Neisen, Heinrich Dubel von Hohenstein, Henne Balz von Sternberg, Heinrich Breder d. Jüngere, Jakob von Kamp, Hermann Hube, Einrich von Mell, die Brüder Reinhard und Dietrich von Schönborn, Friedrich von Schönborn, Thammo Wesel, Heinrich Schild, Hermann von Elhorn, Henne Ude, die Brüder Hermann, Heirich und richwin Breder, die Brüder Hermann, Heinrich und Richwin Breder, die Brüder Heinrich und Dietrich von Allendorf, Klingenbach von Katzeneelnbogen diethardt von Kramber, Emmerich Rudekl, die Brüder Wilhelm und Thiele von Miehlen, Henne von Langenau, Werner Koeth, Sure von Katzenelnbogen u.a.